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   OLG Düsseldorf, 07.04.1983 - 5 Ss (OWi) 29/83 - 59/83 I   

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https://dejure.org/1983,13699
OLG Düsseldorf, 07.04.1983 - 5 Ss (OWi) 29/83 - 59/83 I (https://dejure.org/1983,13699)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.1983 - 5 Ss (OWi) 29/83 - 59/83 I (https://dejure.org/1983,13699)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 1983 - 5 Ss (OWi) 29/83 - 59/83 I (https://dejure.org/1983,13699)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 866
  • VRS 65, 456
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 11.05.1988 - Ss 78/88

    Einspruch gegen die Erhebung von Gebühren in einem Bußgeldbescheid wegen

    Die Rechtskraft eines Bußgeldbescheids ist im Rechtsbeschwerdeverfahren auch ohne formelle Zulassung des ordnungsgemäß gestellten Zulassungsantrag zu beachten (BGHSt 27, 271; OLG Düsseldorf VRS 65, 456; Schleswig Holsteinisches OLG bei Ernesti/Lorenzen, Sch1HA 1984, 112; Senatsentscheidung JMB1 NW 1984, 235).

    Wird die Rechtskraft eines Bußgeldbescheids vom Amtsgericht übersehen und erst vom Rechtsbeschwerdegericht erkannt, so führt dies aber nicht zur Einstellung des gerichtlichen Verfahrens, sondern zur Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils und zur Verwerfung des Einspruchs als unzulässig durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHSt 26, 183; OLG Düsseldorf VRS 65, 456; OLG Hamm VRS 49, 204).

  • KG, 14.05.2019 - 121 Ss 41/19

    Strafbefehl, Ordnungswidrigkeit, Straftat, Einspruchsrücknahme

    Die durch die Einspruchsrücknahme entstandene Rechtskraft bildet zugleich ein dauerndes Verfahrenshindernis im Sinne von § 206 a Abs. 1 StPO (vgl. OLG Koblenz ZfSch 2010, 108; OLG Düsseldorf MDR 1983, 866).
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